DSGVO - oder: Die Entdemokratisierung des Internets?


Innerhalb von fünf Minuten kann Jeder eine Website eröffnen. Doch das wird jetzt immer komplizierter: Mit der Datenschutzgrundverordnung der EU wird das Internet ab dem 25.05. zu einer potentiellen Gefährdung für jeden kleinen Blogger.


Wer seine Website nicht konform gemäß der DSGVO betreibt, der kann mit Strafen bis zu 20 Millionen Euro belegt werden. Und dafür reicht es schon, wenn man eine Kommentarfunktion hat oder der Webhoster IP - Adressen speichert. Alternativ muss man sowohl die Daten speichern als auch eine individuelle Erklärung zur Verwendung der Daten verfassen. Und zwar fast ohne Ausnahme, denn bereits eine Kommentarfunktion oder die Speicherung der IP - Adressen durch den Hoster fallen unter das DSGVO und müssen vom Webseitenbetreiber transparent gemacht werden. Auch das Fehlen einer SSL-Verschlüsselung könnte abmahnfähig sein, demnach dürften Seiten ohne https:// vermutlich bald verschwinden.

Die EU - Kommission wollte vor Allem auch bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche nationale Reglungen beseitigen. Stattdessen verzerren Sie mit der DSVGO den Wettbewerb erneut - hin zu den Wenigen, die die DSVGO einwandfrei und in Relation zur Unternehmensgröße problemlos erfüllen können.

Wenn Datenschutzbestimmungen juristisch nicht bewanderten Leuten in Zukunft die freie Meinungsäußerung im Internet de facto verbieten, ist dies nichts Anderes als die Entdemokratiseirung des Internets.

Mit Sicherheit wereden wir in wenigen Wochen von Abmahnwellen gegen Blogger und Kleinunternehmen hören, die sich, im Gegensatz zu Facebook und Co., keinen Anwalt leisten können die die Einhaltung der DSGVO sicherstellen.


Ich jedenfalls möchte hier an dieser Stelle sagen, dass ich jede Website die ich irgendwann mal betrieben habe und aktuell nicht mehr pflege sofort löschen werde wenn ich eine Verwarnung bekomme (angeblich will man zuerst Verwarnungen schicken bevor man Bußgelder verhängt). Und ob ich in Zukunft nochmal eine Website starte hängt wohl sehr davon ab, wie rechtssicher One-Click-Lösungen in Zukunft werden. Ob das das Ziel der EU ist? Wer weiß!

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